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Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Wülfrath

(Stand: Januar 2024)

1. Was ist der aktuelle Stand der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Wülfrath?

Die Stadtverwaltung hat am 21.12.2022 gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Förderantrag bezüglich der Finanzierung für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gestellt. Der Antrag wurde im Sommer 2023 bewilligt. Die Verwaltung erarbeitet ein Leistungsverzeichnis, das dem zu beauftragenden externen Dienstleister genau vorgibt, welche Tätigkeiten zu erbringen sind. In Anbetracht der sich mitunter ändernden Entwurfsfassungen des Gesetzes zur kommunalen Wärmeplanung erweist sich die Erstellung des Leistungsverzeichnisses als nicht einfach. Die Stadtverwaltung möchte die Leistung trotzdem möglichst schnell ausschreiben, damit sie im Anschluss an den geeignetsten Dienstleister vergeben werden kann.

2. Wann ist die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen?

Der Fördergeber sieht eine Bearbeitungsdauer von einem Jahr vor. Mit einem kommunalen Beschluss und der Veröffentlichung der Ergebnisse ist daher frühestens Mitte 2025 zu rechnen.

Wichtig ist jedoch zu betonen, dass die kommunale Wärmeplanung mit der Fertigstellung des initialen Plans keineswegs bereits abgeschlossen ist. Vielmehr stellt dieser Plan einen Status dar, auf dessen Grundlage weitere, detailliertere Planungsschritte erarbeitet (und möglichst auch umgesetzt) werden. Alle fünf Jahre ist die Aktualität der Wärmeplanung grundsätzlich zu überprüfen.

3. Bis wann muss die Wärmeplanung für Wülfrath spätestens vorliegen?

Die Stadt Wülfrath ist gemäß dem aktuellen Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) verpflichtet, die Wärmeplanung bis spätestens zum 30. Juni 2028 abzuschließen.

4. Werden die Bürgerinnen und Bürger beteiligt?

Die Bürger*innen, Unternehmen und weitere maßgebliche Institutionen werden während der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung über den aktuellen Status des Projekts informiert und beteiligt. Weitere Details zu Informationsveranstaltungen und Beteiligungsformaten werden nach Beauftragung des externen Dienstleisters veröffentlicht.

5. Welches Gebiet umfasst die Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung wird das gesamte Stadtgebiet der Stadt Wülfrath umfassen.

6. Wie wird die kommunale Wärmeplanung ablaufen?

Die kommunale Wärmeplanung besteht aus vier Hauptphasen:

  • Zunächst werden im Rahmen der Bestandsanalyse der aktuelle Wärmebedarf und die bestehenden Versorgungsstrukturen ermittelt.
  • Anschließend werden die Potentiale zur Reduzierung des Wärmebedarfs und zur Versorgung durch erneuerbare Wärmequellen im Rahmen der Potentialanalyse erfasst.
  • Basierend auf den ersten zwei Phasen werden Zielszenarien für die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahre 2040 entwickelt.
  • Mit der abschließenden Wärmewendestrategie sollen Maßnahmen zur Realisierung der Zielszenarien entwickelt werden.

7. Wie betrifft mich die kommunale Wärmeplanung?

Der kommunale Wärmeplan informiert darüber, welche bestehenden und zukünftigen Optionen zur Wärmeversorgung bereitstehen. Es werden beispielsweise Gebiete identifiziert, die für zentrale Versorgungslösungen über Wärmenetze oder eher für dezentrale Lösungen wie etwa Wärmepumpen geeignet sind. Der kommunale Wärmeplan soll somit bei individuellen Entscheidungen bezüglich der Heiztechnologie behilflich sein. Sobald der kommunale Wärmeplan fertiggestellt und vom Stadtrat beschlossen wurde, tritt die Verpflichtung gemäß Gebäudeenergiegesetz ein, neu eingebaute Heizungen zu 65% aus erneuerbaren Energien zu betreiben. Dies gilt dann für alle Einwohner*innen Wülfraths.

8. Muss der kommunale Wärmeplan abgewartet werden, bevor Entscheidungen für Gebäude getroffen werden?

Nein. Die Verpflichtung laut GEG setzt erst ein, wenn eine beschlossene Wärmeplanung vorliegt. Dies geht jedoch nicht mit der Verpflichtung einher, auf den Abschluss der Wärmeplanung zu warten. Sollte ein Heizungsaustausch erforderlich sein, ist es in den meisten Fällen sinnvoll, bereits jetzt auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien zu setzen. Das hilft dem Klimaschutz und ist auch wirtschaftlich attraktiv, da es finanzielle Unterstützung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt. Der Heizungswegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) oder die in Wülfrath monatlich angebotene Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft dabei, die eigene Situation richtig einzuschätzen.

9. Wie kann ich mich am besten Informieren?

  • Der Heizungswegweiser des BMWK eignet sich für eine erste Einschätzung der eigenen Situation und Verpflichtungen gemäß Gebäudeenergiegesetz.
  • Die Website energie-experten.org gibt Ihnen einen guten ersten Überblick über die diversen Heizsysteme.
  • Nutzen Sie darüber hinaus diverse Angebote zur Energieberatung:
    • Eine erste Einstiegsberatung kann über das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale erfolgen. Die Vermittlung der Termine übernimmt Klimaschutzmanager Gerd Schlüter.
    • Die Deutsche Energie-Agentur (DENA) hat eine Übersicht mit unabhängigen und staatlich geprüften Energieeffizienzberaterinnen und -beratern erstellt, deren Dienstleistung vom Bund gefördert wird. Diese Beraterinnen und Berater helfen Ihnen dabei, in die konkrete Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen zu gehen.
  • Die Fördermitteldatenbank des BMWK sammelt alle verfügbaren Fördermittelprogramme des Bundes, der Länder und Kommunen.

10. Wer ist verantwortlich für die kommunale Wärmeplanung in Wülfrath? Planungsverantwortliche Stelle ist die Stadt Wülfrath. Die Stabsstelle Klimaschutz koordiniert die Umsetzung und steht bei Fragen zur Verfügung.

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Hinweis: Aufgrund der derzeit geltenden Haushaltssperre auf Bundesebene sind momentan nicht alle aufgeführten Fördermöglichkeiten verfügbar.